Was gehört zum Sondereigentum?
Zum Sondereigentum zählen alle Räume und Bestandteile einer Wohnung, die nur von einem Eigentümer genutzt werden. Dazu gehören in der Regel:- die Räume der Wohnung selbst (Wohn-, Schlaf- und Badezimmer, Küche usw.)
- Bodenbeläge, Wand- und Deckenverkleidungen, Innentüren
- nichttragende Innenwände
- Einrichtungen wie Sanitäranlagen oder Einbauküchen
Was ist Gemeinschaftseigentum?
Zum Gemeinschaftseigentum zählen alle Teile der Wohnanlage, die für den Bestand oder die Sicherheit des Gebäudes notwendig sind oder von allen Eigentümern genutzt werden. Typische Beispiele sind:- Dach, Fassade und tragende Wände
- Treppenhäuser, Aufzüge und Flure
- Fenster und Außentüren
- Heizungsanlagen, Leitungen und gemeinschaftliche Außenflächen