Das sogenannte „Heizungsgesetz“ sorgt seit einiger Zeit für viele Fragen bei Eigentümern.
Hinter dem Begriff steckt die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG), die den Umstieg
auf klimafreundliche Heizsysteme fördern soll. Gerade in Mehrfamilienhäusern und
Eigentümergemeinschaften herrscht oft Unsicherheit: Welche Regeln gelten wirklich –
und was müssen Eigentümer aktuell beachten?
Grundsatz: Neue Heizungen sollen erneuerbare Energien nutzen
Die zentrale Vorgabe des aktuellen Gebäudeenergiegesetzes lautet: Neue Heizungen sollen
zu einem großen Teil mit erneuerbaren Energien betrieben werden. In vielen Fällen gilt
eine Zielgröße von mindestens 65 % erneuerbarer Energie bei neu
eingebauten Heizsystemen. Dabei schreibt das Gesetz jedoch keine konkrete Heiztechnik vor.
Eigentümer können beispielsweise Wärmepumpen, Fernwärme, Biomasseheizungen oder
Hybridlösungen einsetzen. [oai_citation:0‡Focus](https://www.focus.de/immobilien/wohnen/neue-heizung-geplant-diese-regeln-gelten-und-daran-wird-sich-wohl-nichts-aendern_4bc7acf5-e4ee-49de-bed3-dedd334788ab.html?utm_source=chatgpt.com)
Bestehende Heizungen dürfen weiter genutzt werden
Wichtig für Eigentümer: Funktionierende Heizungen müssen nicht automatisch ausgetauscht
werden. Bestehende Gas- oder Ölheizungen dürfen grundsätzlich weiter betrieben und auch
repariert werden. Erst wenn eine Anlage irreparabel ausfällt, muss beim Austausch geprüft
werden, welche klimafreundlichen Alternativen möglich sind. [oai_citation:1‡hausundgrund.de](https://www.hausundgrund.de/verein/bremen/aktuelles/topthemen/aktuelle-informationen-zum-heizungsgesetz?utm_source=chatgpt.com)
Kommunale Wärmeplanung spielt eine wichtige Rolle
Viele Entscheidungen hängen künftig von der kommunalen Wärmeplanung ab. Städte und
Gemeinden erstellen derzeit Pläne, welche Gebiete künftig beispielsweise mit Fernwärme
versorgt werden können. In größeren Städten müssen diese Pläne in der Regel bis
spätestens Mitte 2026 vorliegen. Danach können strengere Anforderungen beim Einbau
neuer Heizungen greifen. [oai_citation:2‡energiewechsel.de](https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Standardartikel/gasetagenheizungen.html?utm_source=chatgpt.com)
Was Eigentümer aktuell beachten sollten
Für Eigentümer bedeutet das aktuell vor allem:
- Bestehende Heizungen dürfen weiterhin betrieben und repariert werden.
- Beim Austausch einer Heizung müssen zunehmend erneuerbare Energien berücksichtigt werden.
- Die kommunale Wärmeplanung kann künftig Einfluss auf die erlaubten Heizsysteme haben.
- Vor dem Einbau neuer Gas- oder Ölheizungen ist häufig eine Energieberatung erforderlich.
Förderungen für neue Heizsysteme
Um den Umstieg auf klimafreundliche Heizungen zu erleichtern, stellt der Staat
verschiedene Förderprogramme zur Verfügung. Besonders Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse
oder Hybridheizungen können finanziell unterstützt werden. Dadurch sollen Eigentümer
den Heizungstausch langfristig wirtschaftlicher umsetzen können. [oai_citation:3‡Bundesregierung.de](https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/neues-gebaeudeenergiegesetz-2184942?utm_source=chatgpt.com)
Fazit
Auch wenn das Heizungsgesetz häufig für Diskussionen sorgt, gilt aktuell vor allem:
Bestehende Heizungen können weiter genutzt werden, und beim Austausch einer Anlage
stehen mehrere klimafreundliche Technologien zur Auswahl. Für Eigentümer lohnt es sich,
die kommunale Wärmeplanung und mögliche Förderprogramme im Blick zu behalten, um
langfristig eine wirtschaftliche und zukunftssichere Lösung zu wählen.